Die Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Absicherung bei Unfällen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Ihr rechtliche Verankerung findet Sie im Sozialgesetzbuch.
Automatischen Versicherungsschutz haben alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Ausserdem sind Schüler und Studenten, Landwirte, Katastrophenschützer und zivile Helfer sowie Kinder die Kindertagesstätten/Kindergärten besuchen automatisch versichert.
Beamte sind in der Unfallfürsorge abgesichert. Selbstständige können sich, und falls gewünscht Ihre Ehepartner, freiwillig versichern.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:
Die gesetzlichen Unfallversicherung versichert Ihre Mitglieder während der beruflichen Tätigkeit gegen Unfälle und Berufskrankheiten sowie auf dem Arbeitsweg (Wegeunfälle).
Sie leistet Massnahmen zur Rehabilitation oder zahlt Renten wenn man Aufgrund eines Arbeitsunfalles oder Wege-Unfalles Arbeitsunfähig bzw. Berufsunfähig wird.
Gesetzlicher Schutz ist unzureichend
Ca. jeder zweite Unfall ereignet sich ausserhalb der Arbeitszeit. Hier greift die gesetzliche Absicherung nicht. Letztendlich muss man die finanziellen Folgen eines Unfalls komplett selbst tragen. Vor dieser finanziellen Situation schützt eine private Unfallversicherung. Sie leistet im Falle eines Unfalls Kapitalzahlungen an die versicherte Person. Alternativ zur Kapitalzahlung kann man eine Unfall-Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren. Das ist eine Rente, die so lange gezahlt wird, wie man Aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten gehen kann.Verbaucherinfo:
Von allen Berufsunfähigkeitsfällen ereignen sich nur ca. 10% der Fälle Aufgrund eines Unfalls. Aus diesem Grunde sollte man, bevor man eine Unfallversicherung abschliesst versuchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Deren Schutz ist zwar teurer aber viel umfassender. Erst wenn man diese nicht bekommt oder als zusätzliche Unfallabsicherung sollte man eine private Unfallversicherung unterschreiben. Berufsunfähigkeitsversicherungen Vergleich durchführen